VERöFFENTLICHUNGEN

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Patentschutz auf Pflanzen

Patentierung in der Pflanzenzüchtung

  • Autor: Dr. Konstanze Lenhard
  • Datum: 16. February 2011

Das Europäische Patentamt mit Sitz in München und Den Haag entscheidet über die Erteilung von europäischen Patenten. Es ist nicht möglich, in Europa Patentschutz für ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen zu erhalten, wenn dieses im Wesentlichen auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht. Als Begründung für diese Ausnahme von der Patentierbarkeit wird genannt, dass ein Patent nicht ein Monopol auf ein Verfahren verleihen soll, welches lediglich auf dem Wirken natürlicher Phänomene beruht.

Patentierung in der Pflanzenzuechtung