VERöFFENTLICHUNGEN

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SOFTWARESCHUTZ

Der Schutz von Software und softwarebezogenen Erfindungen

  • Autor: Dr. Daniele Schiuma
  • Datum: 22. August 2011

Grundsätzlich können Computerprogramme durch das Urheberrecht geschützt werden. Diese Schutzrechtsart bedarf keiner Anmeldung oder Hinterlegung und entsteht mit Fertigstellung des Computerprogramms. Das Urheberrecht schützt lediglich die konkrete Gestalt des Computerprogramms. Die zugrundeliegenden Ideen und Abläufe sind durch das Urheberrecht nicht geschützt. Daher bietet das Urheberrecht lediglich einen wirksamen Schutz gegen eine Vervielfältigung der Computerprogramme.

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