JAHRESGEBÜHRENABTEILUNG

Zur weltweiten Aufrechterhaltung von gewerblichen Schutzrechten müssen für Anmeldungen und erteilte Patente regelmäßig Jahresgebühren bezahlt werden. Bei Müller-Boré wird die Zahlung der Jahresgebühren von einem Team speziell ausgebildeter Fachangestellten überwacht und koordiniert, die unter der Aufsicht des für die Jahresgebührenabteilung zuständigen Partners arbeiten.
Unsere Jahresgebührenabteilung verwendet eine Software, die regelmäßig von unserer EDV-Abteilung aktualisiert und weiterentwickelt wird. Dadurch können wir für unsere Mandanten die Zahlung der Jahresgebühren weltweit übernehmen. Prüfungs- und Einspruchsverfahren für gewerbliche Schutzrechte können sehr kostenintensiv sein und die Aufrechterhaltung und Durchsetzbarkeit von gewerblichen Schutzrechten kann einzig und allein von der Zahlung der Jahresgebühren abhängen. Die Anwälte und Mitarbeiter von Müller-Boré sind sich der Wichtigkeit einer pünktlichen Zahlung bewusst und stellen daher sicher, dass die Jahresgebühren wirksam und zuverlässig gezahlt werden.
